Endlich: Weiterbildungsreisen besser absetzbar

Die Dienstreise oder Weiterbildung mit ein paar Urlaubstagen verbinden? Neuerdings gibt es weniger Stress bei der Abrenzung des offiziellen Teils vor dem Finanzamt.

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Wer bislang an seine Dienstreise oder seine Fahrten zur Weiterbildung ein paar Ferientage drangehängt hat, bekam mit dem Finanzamt nicht selten ein kleines Abrechnungsproblem. Der private Anteil durfte nur klitzeklein sein, sonst war es mit der Absetzbarkeit der Ausgaben als Werbungskosten schnell Essig. Die Finanzämter hielten sich strikt an das vom Bundesfinanzhof (BFH) deklarierte Aufteilungsverbot bei "gemischten" Reisen.

Dazu hat jetzt eben dieser BFH einen Beschluss gefasst (GrS 1/06), der allen betroffenen Steuerzahlern künftig eine Menge Stress erspart: Solange sich die Kosten für den betrieblich veranlassten und den für den privaten Reiseteil nach objektiven Maßstäben abgrenzen ließen, könne man den betrieblichen Kostenblock sehr wohl in der Steuererklärung ansetzen. In dem zugrundeliegenden Fall war ein Controller für sieben Tage in den USA: vier auf Fortbildung, drei privat. Nach dem neuen Beschluss darf er 4/7 seiner Flugkosten als Werbungskosten ansetzen. Sein Finanzamt hatte ihm ursprünglich die Flüge komplett rausgestrichen. (8.Februar 2010)

Quelle:Bundesfinanzhof

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