Die unendliche Geschichte vom Erststudium

Zugegeben, das ganze Hüh und Hott bei der Absetzbarkeit von Studiumskosten - steuerfreundlich unbegrenzt als Werbungskosten oder deutlich eingeschränkt als Sonderausgaben - nervt langsam.

Aber da mittlerweile wieder drei Musterprozesse (VI R 61/11, VI R 2/12 und VIII R 49/11) gegen die begrenzte Absetzbarkeit laufen, lohnt es sich für Erststudierende, Widerspruch gegen einen ablehnenden Steuerbescheid mit Hinweis auf diese Musterprozesse einzulegen. Nur dadurch können sie im Falle eines positiven Urteils von der Entscheidung profitieren.   
(05.03.2012) Quelle: Deutsche Handwerkszeitung