Immer Steuer auf Firmenwagen

Wer einen Dienstwagen gestellt bekommt, den er per Vertrag auch in der Freizeit nutzen darf, muss diesen Vorteil in jedem Fall auch dann als geldwerten Vorteil versteuern, wenn er das Auto faktisch überhaupt nicht privat nutzt.

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Das entschied der Bundesfinanzhof (VI R 31/10). Bislang hätte das Finanzamt Ausnahmen machen können. Tipp: Wer seinen Firmenwagen wirklich nur dienstlich gebraucht, sollte die private Nutzung vertraglich ausschließen lassen. Dann entfällt der Vorteil – und somit die Steuer.

Quelle: Arbeits-Rechts-Berater