Arbeitgeber darf im Dienstrechner stöbern

Mal schnell die Urlaubsreise planen oder das alte Sofa bei Ebay reinstellen. Hat ein Arbeitgeber privates Surfen am Arbeitsplatz verboten, darf er ohne Zustimmung des Mitarbeiters den Browser-Verlauf checken. Das urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

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In dem verhandelten Fall (Az. 5 Sa 657/15) durften die Mitarbeiter nur ausnahmsweise und nur in der Pause das Internet für Privates nutzen. Weil ein Angestellter aber anscheinend deutlich über die Stränge schlug, filzte das Unternehmen den Browserverlauf seines Rechners. Unterm Strich war er von 30 Arbeitstagen insgesamt fünf komplette Tage privat im Internet unterwegs gewesen. Es folgte die fristlose Kündigung.

Der Mitarbeiter wollte das nicht gelten lassen und berief sich darauf, dass sein Surfverhalten personenbezogene Daten seien, die der Arbeitgeber mangels Zustimmung nicht als Beweis gegen ihn benutzen dürfe. Stimmt schon, sagten die Richter, aber weil der Arbeitgeber sonst gar keine Möglichkeit habe, solches Fehlverhalten nachzuweisen, sei das Checken des Browsers erlaubt. Und die
fristlose Kündigung auch.

Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater

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